Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen (LAG) reagiert mit deutlicher Kritik auf die aktuellen Vorschläge des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI), die gesetzliche Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aus der Sächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung zu streichen oder in die Ehrenamtlichkeit zu schieben.
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