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Das Amt des Friedensrichters/der Friedensrichterin gehört zur sächsischen Rechtstradition und reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück. Sie werden aufgesucht, um zwischen Streitparteien zu schlichten und den sozialen Frieden wiederherzustellen. Gelingt das nicht, haben die Betreffenden immer noch die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Ehe es zu einer Schlichtungsverhandlung kommt, können die BürgerInnen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch kommen.
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