Die Vereinten Nationen haben Bund, Länder und Kommunen zuletzt verstärkt aufgefordert, Frauen mit Behinderungen gegen Gewalt und Missbrauch zu schützen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte im Rahmen der Staatenprüfung 2015 mit Blick auf Artikel 16 UN-BRK (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch), eine umfassende und wirksame Strategie zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt und Missbrauch zu entwickeln. In diesem Zuge ist auch die unabhängige externe Überwachung des Gewaltschutzes und die unabhängige Bearbeitung von Beschwerden in Einrichtungen sicherzustellen.