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Vorausschauen mit Vollmachten und Verfügungsberechtigungen

„Wenn mir etwas passiert, kann sich mein Mann/ meine Frau darum kümmern, was mit mir und meinem Vermögen passieren soll. Wir sind ja verheiratet.“

„Unsere Kinder kommen zu den Paten, wenn uns als Eltern etwas passiert.“

„Meine Patientenverfügung habe ich vor 20Jahren schon gemacht, die liegt zu Hause im Schrank.“

Diese und noch viele andere Irrtümer rund um das Thema Vorsorge und Verfügungsberechtigungen sind ziemlich weit verbreitet. Hast du dich schon einmal gefragt, was wirklich geschieht, wenn du selbst aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr handeln kannst? Wie du selbstbestimmt entscheiden kannst, wer sich um Entscheidungen rund um deine Gesundheit, dein Vermögen, deine Kinder kümmert?

Nach deutschem Recht darf man für einen anderen Erwachsenen nur mit einer Vorsorgevollmacht handeln. Diese muss einige Kriterien erfüllen und muss vor allem im Fall des Falles auch auffindbar sein. Auch medizinische Entscheidungen für andere Menschen können nur getroffen werden, wenn Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung bestehen. Zugriffe auf Bankkonten, Versicherungen oder sonstige Vermögenswerte könnten ohne Vollmachten verwehrt werden. Ehegatten dürfen sich per Gesetz nicht automatisch vertreten.

Wenn du Unternehmerin bist ist es sinnvoll und ratsam, eine Unternehmervollmacht zu haben.

Es gibt eine Möglichkeit, diese Themen umfassend und nachhaltig wirksam zu klären. Mit Hilfe von Profis, immer auf dem aktuellsten rechtlichen Stand und jederzeit zugriffsbereit für die eingetragenen, berechtigten Personen. Wenn du wissen möchtest, wie das funktioniert, melde dich gern bei mir, ich sende dir gern unverbindliches Info-Material zu oder lade dich zu einer kostenlosen online Info-Veranstaltung ein.

Jana Schindler

Telefon: 0176 78168441 oder Email: Jana.Schindler@dvag.de