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Richtlinie Chancengleichheit

des Freistaat Sachsen

Mit der Förderrichtlinie »Chancengleichheit« unterstützen wir wichtige Ziele und Vorhaben der sächsischen Gleichstellungspolitik. Frauen im ländlichen Raum, die sich selbständig machen wollen, werden über die Richtlinie ebenso gefördert wie Träger und Vereine, die sich beispielsweise im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt engagieren und dort Projekte umsetzen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung sowie zur Beantragung finden Sie unten indem Sie die Einträge öffnen. Die Antragsberatung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über die Landesdirektion Sachsen.  

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